Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100
67129 Maxdorf
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christopher Maurer
Besucheranschrift
Fax: 06237 401-201
E-Mail: christopher.maurer@vg-maxdorf.de
Telefon Festnetz: 06237 401-163
Frau Simone Zitzmann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06237 401-167
Fax: 06237 401-222
E-Mail: simone.zitzmann@vg-maxdorf.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz