Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Gemeinde Mutterstadt - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Bummel
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06234 9464-35
Fax: 06234 9464-119
E-Mail: stefan.bummel@mutterstadt.de
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz