Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 3 - Bauen
Adresse
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Deutschordenshaus
Kontakt
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
E-Mail: Bauabteilung@ruelzheim.de
Kontaktperson
Herr Michael Schall
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Deutschordenshaus
Fax: 07272 7002-91072
Telefon Festnetz: 07272 7002-1072
E-Mail: m.schall@ruelzheim.de
Herr Sascha Schäffner
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Deutschordenshaus
Fax: 07272 7002-91075
Telefon Festnetz: 07272 7002-1075
E-Mail: s.schaeffner@ruelzheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz