Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 3 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: Bauabteilung@ruelzheim.de
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
Kontaktperson
Herr Michael Schall
Herr Sascha Schäffner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 7002-1075
Fax: 07272 7002-91075
E-Mail: s.schaeffner@ruelzheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz