Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Eich

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Eich gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Gimbsheim, Hamm am Rhein und Mettenheim.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    67575 Eich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6246 69-0

    Fax: +49 6246 69-69

    E-Mail: poststelle@vg-eich.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020