Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Hinweise für Worms: Bauauskunft und Beratung

    Die drei Bauaufsichtsbezirke der Stadt Worms sind im Wesentlichen wie folgt abgegrenzt:

    Bauaufsichtsbezirk 1:

    Stadtteile Ibersheim, Rheindürkheim, Abenheim, Herrnsheim, Neuhausen,
    nördliches Stadtgebiet und Innenstadt bis Nordseite Andreasstraße, Wollstraße, Westseite Ludwigstraße, Nordseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße  

    Bauaufsichtsbezirk 2:

    Stadtteile Pfeddersheim, Leiselheim, Hochheim, Pfiffligheim,
    westliches Stadtgebiet bis Bahnlinie Mannheim-Mainz, Südseite Andreasstraße, Westseite Valckenbergstraße, Speyerer Straße, Nordseite Horchheimer Straße

    Bauaufsichtsbezirk 3:

    Stadtteile Heppenheim, Wiesoppenheim, Weinsheim, Horchheim,
    südliches Stadtgebiet begrenzt durch die Südseite Horchheimer Straße, Ostseite Speyerer Straße, Ostseite Valckenbergstraße, Südseite Wollstraße, Ostseite Ludwigstraße, Südseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße

    Die genaue Absperrung entnehmen Sie bitte aus der Karte unter:

    Links:

    Baubezirksübersicht

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.

    Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6099

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English