Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 2 - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Winfried Schegner (Stellv. Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt, Bereich Verwaltung; Sachgebietsleitung Bebauungspläne/Umwelt/Beiträge)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1106
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: winfried.schegner@gerolstein.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz