Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 3 - Bauen
Beschreibung
Abteilungsleiter: Benjamin Duckart
Vertreter: Dietmar Welling
Adresse
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Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
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Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Fax: 06592 939-200
Telefon Festnetz: 06592 939-317
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung und Bauleitplanung
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Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1.2 - Verbindliche Bauleitplanung
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Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
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Herr Norbert Saxler
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Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
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E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz