Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    56264 Dierdorf

    Hausanschrift

    Poststraße 5

    56269 Dierdorf

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    Telefon Festnetz: +49 2689 291-0

    Fax: +49 2689 291-18

    E-Mail: info@dierdorf-vg.de

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    Technisch geändert am 05.02.2024

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    Verbandsgemeinde Dierdorf - 2.1.1 Bauleitplanung, Raumordnung, Stadt- & Dorferneuerung

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    Neuwieder Straße 7

    56269 Dierdorf

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    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: 02689 291-0

    E-Mail: info@vg-dierdorf.de

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    Technisch geändert am 25.07.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

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    Technisch geändert am 01.08.2024

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