Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Flammersfelder Straße 1

    53567 Asbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02683 9120

    Fax: 02683 912334

    E-Mail: rathaus@vg-asbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Asbach: Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    § 14 BauGB

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de