Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Klaus Adams
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Asbach: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach
§ 14 BauGB
§ 14 BauGB
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz