Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung
Beschreibung
Der Fachbereich 4 "Bauverwaltung" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
4.1 "Bauleitplanung, Bauverwaltung, Denkmalschutz"
4.2 "Hochbau"
4.3 "Gebäude- und Energiemanagement"
4.4 "Umwelt, Naturschutz, Liegenschaften, Versicherungen"
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melina Weichart
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-350
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Melina.Weichart@vgwthurm.de
Frau Lena Daun
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-309
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: lena.daun@vgwthurm.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz