Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    • Frau Melina Weichart
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: +49 2637 913-350

      Fax: +49 2637 913-100

      E-Mail: Melina.Weichart@vgwthurm.de

    • Frau Lena Daun
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Fax: +49 2637 913-100

      Telefon Festnetz: +49 2637 913-309

      E-Mail: lena.daun@vgwthurm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de