Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Sachgebiet 3.1 - Allg. Bauverwaltung, Klimaschutz, Infrastruktur
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
* Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Steinmetz
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Telefon Festnetz: 06542 701-355
Fax: 06542 701-859
E-Mail: m.steinmetz@vg-zell.de
Herr Jan Lampen
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Telefon Festnetz: 06542 701-381
Fax: 06542 701-859
E-Mail: j.lampen@vg-zell.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz