Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 3 - Infrastruktur / Abwasserwerk
Beschreibung
Fachbereichsleiter und Werkleitung: Alfred Krämer
Stellv. Infrastruktur: Rainer Weiler
Stellv. Werkleitung: Bernd Mertes
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rainer Weiler
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: D
Telefon Festnetz: 02653 9996-301
Fax: 02653 9996-913
E-Mail: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz