Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).
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Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Kirchen
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen
IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04
BIC: MALADE51AKI
Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz