Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FB 2 - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenallee 2

    57577 Hamm (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Sachgebiete

    • 2.1 Verbandsgemeinde- u. Gemeindeentwicklung, städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadt- und Dorferneuerung
    • 2.2 Hochbau
    • 2.3 Tiefbau
    • 2.4 Technisches Gebäude-/Grundstücksmanagement
    • 2.5 Landschaftspflege, Naturschutz, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Denkmalpflege
    • 2.6 Beiträge

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

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