Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Telefon Festnetz: +492691 305 0
Kontaktperson
Frau Sabrina Mannebach
Frau Sandra Kämmerling
Internet
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz