Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bauleitplanung
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: mario.kettermann@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 87-157
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz