Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

    Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02641 87-180

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    E-Mail: stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    • Baugesetzbuch (BauGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de