Unternehmenskarte Erteilung

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

    Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

    Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

    Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

    Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden

    • Fahrerkarten
    • Unternehmenskarten und
    • Werkstattkarten

    beantragen.

    Informationsblatt zum Ausdrucken

    Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.

    Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der  Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0

    Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden

    • Fahrerkarten
    • Unternehmenskarten und
    • Werkstattkarten

    beantragen.

    Informationsblatt zum Ausdrucken

    Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.

    Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der  Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Führerscheinstelle (23)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    montags = geschlossen dienstags = 7:30 - 12:30 Uhr mittwochs = geschlossen donnerstags = 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr freitags = 7:30 - 13:00 Uhr An den Schließtagen ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglich Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Kontakt

    E-Mail: feb@rheinpfalzkreis.de

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    Fax: 0621 5909-5600

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Frau Andrea Brocker  Telefon 0621 5909-5450

    Frau Lisa Mangold Telefon 0621 5909-5441

    Frau Anne-Sophie Ritter Telefon 0621 5909-5013

    Frau Natalie Klehr Telefon 0621 5909-5760

    Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Zur Bestellabwicklung benötigen wir...

    Für die Fahrerkarte:

    • gültiger EU-Kartenführerschein
    • Biometrisches Lichtbild (1)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Für die Unternehmenskarte:

    • Personalausweis des Unternehmers
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
    • ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten

    Für die Werkstattkarte:

    • Gewerbeanmeldung im Original
    • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
    • Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original

    Zur Bestellabwicklung benötigen wir...

    Für die Fahrerkarte:

    • gültiger EU-Kartenführerschein
    • Biometrisches Lichtbild (1)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Für die Unternehmenskarte:

    • Personalausweis des Unternehmers
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
    • ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten

    Für die Werkstattkarte:

    • Gewerbeanmeldung im Original
    • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
    • Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original

    Voraussetzungen

    Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Fahrpersonalgesetz
    Fahrpersonalverordnung

    Fahrpersonalgesetz
    Fahrpersonalverordnung

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.

    Fahrerkarte: 47,00 €

    Unternehmerkarte: 47,00 €

    Werkstattkarte: 47,00 €

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 - 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.

    Fahrerkarte: 47,00 €

    Unternehmerkarte: 47,00 €

    Werkstattkarte: 47,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Unternehmer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerätekarten, Unternehmen, FKR, Antrag Unternehmenskarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)