Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich
- entweder durch den Firmeninhaber oder durch einen Vertreter mit Vollmacht möglich
- kann nach Fertigstellung abgeholt werden oder wird auf Wunsch direkt an die Firma gesendet
Beantragung
- erfolgt persönlich
- entweder durch den Firmeninhaber oder durch einen Vertreter mit Vollmacht möglich
- kann nach Fertigstellung abgeholt werden oder wird auf Wunsch direkt an die Firma gesendet
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
Zuständigkeit
- am Sitz des Unternehmens
Zuständigkeit
- am Sitz des Unternehmens
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis
- von Antragsteller und vom Unternehmer, falls dies verschiedene Personen sind
- Vollmacht bei Beantragung durch einen Vertreter des Firmeninhabers
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis
- von Antragsteller und vom Unternehmer, falls dies verschiedene Personen sind
- Vollmacht bei Beantragung durch einen Vertreter des Firmeninhabers
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
- § 4a Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- §§ 4 und 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- § 4a Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- §§ 4 und 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
- Verlängerung ist nicht möglich, nur Neuaustellung
- Verlängerung ist nicht möglich, nur Neuaustellung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
- 5 - 6 Werktage
- 5 - 6 Werktage
Kosten
Hinweise für Trier-Saarburg: Unternehmerkarte beantragen
- 42,00 Euro pro Karte
- 42,00 Euro pro Karte
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Unternehmer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerätekarten, Unternehmen, FKR, Antrag Unternehmenskarte