Raumordnung und Landesplanung
Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.
Beschreibung
Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.
Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
Zuständigkeit
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Albert Gonschorek
Herr Jürgen Ahr
Frau Anna Ewigleben
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 2
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz