Flächennutzungsplan
Raumordnung und Landesplanung
Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.
Beschreibung
Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.
Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
Zuständigkeit
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 - Bauen, Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz