Flächennutzungsplan

    Raumordnung und Landesplanung

    Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.

    Beschreibung

    Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.

    Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.

    Hinweise für Worms: Regionalplanung und Raumordnung

    Regionalplanung ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region, bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes zusammenwirken.

    Aufgabengabenschwerpunkt der Regionalplanung ist insbesondere die Erarbeitung der regionalen Raumordnungspläne. Hierin werden die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsprogramm ergeben, auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt. 

    Träger der Regionalplanung sind die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb einer Region; sie bilden eine Planungsgemeinschaft. Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich in die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz eingeteilt.

    Die Regionalplanung für das Gebiet der ehemaligen Region Rheinpfalz, also der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße obliegt gemäß einem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag dem Verband Region Rhein-Neckar.

    Regionalplanung ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region, bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes zusammenwirken.

    Aufgabengabenschwerpunkt der Regionalplanung ist insbesondere die Erarbeitung der regionalen Raumordnungspläne. Hierin werden die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsprogramm ergeben, auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt. 

    Träger der Regionalplanung sind die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb einer Region; sie bilden eine Planungsgemeinschaft. Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich in die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz eingeteilt.

    Die Regionalplanung für das Gebiet der ehemaligen Region Rheinpfalz, also der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße obliegt gemäß einem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag dem Verband Region Rhein-Neckar.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie

    • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
    • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
    • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
    • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

    Ansprechpartner

    Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 2

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 48018-40

    Fax: 06131 48018-99

    E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verband Region Rhein-Neckar

    Adresse

    Hausanschrift

    P 7

    68161 Mannheim

    Kontakt

    E-Mail: info@vrrn.de

    Telefon Festnetz: 0621 10708-0

    Fax: 0621 10708-34

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 23.08.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020