Raumordnung und Landesplanung
Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.
Beschreibung
Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.
Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
Zuständigkeit
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 61 - Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Nachtweideweg 1-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Weitere Informationen
Der Bereich Planen und Bauen nimmt vielfältige Aufgaben wahr und ist u.a. zuständig im Bereich der städtischen Infrastruktur für die Straßen, Wege, Plätze und Brücken, für die Aufstellung von Bauleitplänen, für die Bearbeitung von Bauanträgen und für die Begrünung im gesamten Stadtgebiet.
Wer ein Haus bauen will, findet im Bereich Planen und Bauen immer einen richtigen Ansprechpartner.
Zum Bereich Planen und Bauen zählen die Abteilungen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Straßen- und Brückenbau, Bauaufsicht, Grünplanung und Verwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz