Flächennutzungsplan

    Raumordnung und Landesplanung

    Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.

    Beschreibung

    Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.

    Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie

    • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
    • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
    • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
    • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

    Ansprechpartner

    Planungsgemeinschaft Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Deworastraße 8

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 4601-0

    Fax: 0651 4601-218

    E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de