Raumordnung und Landesplanung
Die Landesplanung und Raumordnung trägt dazu bei, zahlreiche Nutzungsansprüche an den Raum bestmöglich zu koordinieren.
Beschreibung
Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.
Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
Zuständigkeit
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Ansprechpartner
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: plg.mittelrhein-westerwald@sgdnord.rlp.de
Telefon Festnetz: 0261 120-2147
Fax: 0261 120-882147
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 8.61 / Kreisentwicklungs-, Landesplanung, Dorferneuerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz