Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.

    Insbesondere

    • die Errichtung und Änderung von
      • Bergbahnen,
      • Energiefreileitungen ab 110 kV,
      • Flughäfen und Landeplätzen,
      • Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
      • Eisenbahnstrecken,
    • der Deichbau und Gewässerausbau sowie
    • der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen

    unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Ansprechpartner

    Für Ingelheim am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English