Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.

    Insbesondere

    • die Errichtung und Änderung von
      • Bergbahnen,
      • Energiefreileitungen ab 110 kV,
      • Flughäfen und Landeplätzen,
      • Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
      • Eisenbahnstrecken,
    • der Deichbau und Gewässerausbau sowie
    • der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen

    unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen

    Beschreibung

    Hochbau, Tiefbau, Erschließungs- Ausbaubeiträge, Friedhof

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 06346 301-200

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauabteilung

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Stabsstelle

    Beschreibung

    Orts- und Raumplanung / Allgemeines Städtebaurecht, Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: bauamt@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de