Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.
Insbesondere
- die Errichtung und Änderung von
- Bergbahnen,
- Energiefreileitungen ab 110 kV,
- Flughäfen und Landeplätzen,
- Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
- Eisenbahnstrecken,
- der Deichbau und Gewässerausbau sowie
- der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen
unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Umweltschutz, Landespflege (Ref. 52)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Volker Kaul
Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 4 – Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
Kontaktperson
Herr Hofrichter
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)und i. V. m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Landesstraßengesetz (LStrG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Luftverkehrsgesetz (LuftVG) etc
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz