Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.
Insbesondere
- die Errichtung und Änderung von
- Bergbahnen,
- Energiefreileitungen ab 110 kV,
- Flughäfen und Landeplätzen,
- Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
- Eisenbahnstrecken,
- der Deichbau und Gewässerausbau sowie
- der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen
unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 520 - Stadtentwicklung und Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag     08:30 - 12:00 Uhr Dienstag   14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch   geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Weitere Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich! Terminvereinbarung unter Tel. 14-2408
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@stadt-speyer.de
Telefon Festnetz: 06232 14-2408
Kontaktperson
Frau Kerstin Trojan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2297
Fax: 06232 14-2761
E-Mail: kerstin.trojan@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Bauleitplanung
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)und i. V. m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Landesstraßengesetz (LStrG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Luftverkehrsgesetz (LuftVG) etc
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz