Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierungen

    Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.

    Beschreibung

    Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
      • Laternenmasten,
      • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
      • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Ingelheim am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English