Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Abteilung 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte schauen Sie auf unserer Webseite nach den aktuell geltenden Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Pfalzgraf
Postanschrift
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Fax: 06343 701-705
Telefon Festnetz: 06343 701-214
E-Mail: ordnungsamt@vgbza.de
Internet
Formulare
Sondernutzungserlaubnis öffentliche Straßen
Formulare
Hinweise für Bad Bergzabern: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Transparentwerbung,, öffentlichen Straßen, Werbeplakat, öffentlicher Raum