Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Monsheim - Fachbereich 2 - Ordnung, Verkehr, Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Öffnungszeiten
Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Monsheim - Sachgebiet 3.5 - Gebäude-/Grundstücksmanagement, Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Öffnungszeiten
Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Hahn
Postanschrift
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Fax: 06243 1809-752
Telefon Festnetz: 06243 1809-52
E-Mail: susanne.hahn@vg-monsheim.de
Internet
Weitere Informationen
Gebäude-/Grundstücksmanagement, Liegenschaften
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum