Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle * Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr * Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr * Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 122438
Fax: 06131 123010
E-Mail: sondernutzung@stadt.mainz.de
E-Mail: gaststaetten@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Frau Andrea Wahl
Internet
Formulare
Veranstaltung, Plakatierung in einem Mainzer Stadtteil, Antrag auf Genehmigung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Transparentwerbung,, öffentlichen Straßen, Werbeplakat, öffentlicher Raum