Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Orth
Internet
Formulare
Aufstellung von Schildern, Plakaten o.ä.
Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06500 918-100
Telefon Festnetz: 06500 918-031
Telefon Festnetz: 06500 918-012
Telefon Festnetz: 06500 918-027
E-Mail: ordnungsamt@ruwer.de
Internet
Formulare
Aufstellung von Schildern, Plakaten o.ä.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum