Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 20
54543 Daun
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Kontakt
Kontaktperson
Herr Pascal Nesges
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.1 - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06591 13-0
Kontaktperson
Frau Karin Jaax
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlichen Straßen, öffentlicher Raum