Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierungen

    Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.

    Beschreibung

    Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
      • Laternenmasten,
      • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
      • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    E-Mail: Fachbereich3@vgtt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Gebäude: 3

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-101

    Telefon Festnetz: 06541 708-120

    E-Mail: ThullenF@vgtt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bauamt

    Beschreibung

    Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.

    Adresse

    Postanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    Fax: 06541 708-248

    E-Mail: rathaus@vgtt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

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    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum

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