Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierungen

    Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.

    Beschreibung

    Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
      • Laternenmasten,
      • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
      • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

    Hinweise für Trier: Plakatierung

    Antragstellung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Stichwörter

    32

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Plakatierung

    • Antrag
    • bei Vereinen ist ein Gemeinnützigkeitsnachweis vom Finanzamt vorzulegen

    Fristen

    Hinweise für Trier: Plakatierung

    • Antrag ist spätestens 3 Wochen, aber nicht früher als 5 Wochen vorher zu stellen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Plakatierung

    • 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Trier: Plakatierung

    • 40,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • zzgl. 0,30 Euro Sondernutzungsgebühr pro Plakat / Tag für den jeweiligen Werbezeitraum
    • zzgl. 3,10 Euro Sondernutzungsgebühr pro Spannband / Tag

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de