Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Abteilung 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
keine
Adresse
Postanschrift
Königstr. 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Öffnungszeiten
Bitte schauen Sie auf unserer Webseite nach den aktuell geltenden Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Lehmann
Postanschrift
Königstr. 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Fax: 06343 701-705
Telefon Festnetz: 06343 701-223
E-Mail: datenschutz@vgbza.de
E-Mail: gewerbe@vgbza.de
E-Mail: buergerdienste@vgbza.de
Internet
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
verkaufsoffener Sonntag, Nachtruhe, Arbeitsschutz