Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wöllstein gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Wöllstein
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Ein Besuch der Verwaltung ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nachtruhe, Arbeitsschutz, verkaufsoffener Sonntag