Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle * Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr * Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr * Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 122438
Fax: 06131 123010
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.mainz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt.mainz.de
E-Mail: gaststaetten@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Jaouad El Bakkal
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L - Z
Herr Marcus Braun
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - K
Internet
Weitere Informationen
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsschutz, verkaufsoffener Sonntag, Nachtruhe