Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Abteilungsleiter: Natalie Ivanov
Vertreter: Heidi Bender
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natalie Ivanov
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Fax: 06592 939-200
Telefon Festnetz: 06592 939-106
E-Mail: Natalie.Ivanov@vgv.daun.de
Frau Miriam Stephan
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 2.1 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natalie Ivanov
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
E-Mail: Natalie.Ivanov@vgv.daun.de
Fax: 06592 939-200
Telefon Festnetz: 06592 939-106
Frau Miriam Stephan
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nachtruhe, Arbeitsschutz, verkaufsoffener Sonntag