Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Gebäude: Rathaus
Kontakt
E-Mail: Brandschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Jugendpflege@VG-Westerburg.de
E-Mail: KFZ-Zulassungsstelle@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kindertagesstaetten@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kultur@VG-Westerburg.de
E-Mail: Oeffentliche-Einrichtungen@VG-Westerburg.de
E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Schulverwaltung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Sozialamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Standesamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Versicherungsamt@VG-Westerburg.de
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-333
Kontaktperson
Herr Thomas Jung
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
- Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
- Straßenverkehr, Überwachung
- Kraftfahrzeugzulassung
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Kultur
- Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
- Jugendpflege u. Jugendfreizeit
- Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
- Zweckverband Stöffelpark
- Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
- Asylangelegenheiten
Verbandsgemeinde Westerburg - Gewerbeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Jung
Internet
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nachtruhe, Arbeitsschutz, verkaufsoffener Sonntag