Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten einhalten

    Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.

    Beschreibung

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

    Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.

     

    Zuständigkeit

    Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 1

    53557 Bad Hönningen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02635 72-30

    Fax: 02635 72-18

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Nachtruhe, verkaufsoffener Sonntag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de