Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

    Einen Antrag aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur persönlich und im Falle einer gesetzlichen Vertretung unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht erfolgen kann. In beiden Fällen ist die Identität nachzuweisen. Eine Beantragung

    • auf dem Postwege
    • per Telefon
    • per E-Mail


    ist nicht möglich. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

    Einen Antrag aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur persönlich und im Falle einer gesetzlichen Vertretung unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht erfolgen kann. In beiden Fällen ist die Identität nachzuweisen. Eine Beantragung

    • auf dem Postwege
    • per Telefon
    • per E-Mail


    ist nicht möglich. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dollesplatz 1

    55294 Bodenheim

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06135 72-0

    Fax: 06135 72-263

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2015 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

    Personalausweis oder Reisepass.

    Personalausweis oder Reisepass.

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

    Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von derzeit 13 € zu entrichten. Werden mehrere Auszüge gleichzeitig beantragt, so ist die Verwaltungsgebühr für jeden Auszug zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

    Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von derzeit 13 € zu entrichten. Werden mehrere Auszüge gleichzeitig beantragt, so ist die Verwaltungsgebühr für jeden Auszug zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)