Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Pawel Wilms (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: p.wilms@vgog.de
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-230
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-226
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Frau Sabrina Schulze (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: s.schulze@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft