Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Gewerbeamt - FB4

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Gebäude: Verwaltungsgebäude 2

    Öffnungszeiten

    dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung. Sie können auch Online einen Termin buchen unter termine.konz.de

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeamt@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-147

    Fax: 06501 83-107

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Sie haben alternativ HIER die Möglichkeit, folgende Anträge online beim Bundesamt für Justiz zu stellen:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

    Sie haben alternativ HIER die Möglichkeit, folgende Anträge online beim Bundesamt für Justiz zu stellen:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Gebühren: 13,00 Euro (Stand: September 2022)

    Gebühren: 13,00 Euro (Stand: September 2022)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)