Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Hinweise für Bitburger Land: Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist formlos unter Benennung des bekannten Firmennamens mit Anschrift einzureichen. Der Grund des Auskunftsersuchen ist anzugeben.
Die Gebühr für die Auskunft beträgt 15 Euro und sollte einem schriftlichen Auskunftsersuchen als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z. B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Göbel
Postanschrift
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Telefon Festnetz: 06561 66-1170
Fax: 06561 66-1500
E-Mail: stefan.goebel@bitburgerland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Formulare
Formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gewerbezentralregister