Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Hinweise für Traben-Trarbach: Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Online-Verfahren
Nur mit AusweisApp2: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z. B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach
Beschreibung
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Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans Dieter Müllen
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Telefon Festnetz: 06541 708-266
Fax: 06541 708-566
E-Mail: Muellen.HD@vgtt.de
Internet
Weitere Informationen
Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv
Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv
Beschreibung
Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:
vormittags: geschlossen
nachmittags: dienstags und mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Robert-Schuman-Straße 65
54536 Kröv
Öffnungszeiten
Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.
erforderliche Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Formulare
Formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gewerbezentralregister