Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen
Allgemein
- auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
- Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
- Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet
Allgemein
- auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
- Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
- Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
- Anschrift der Behörde
- Angabe Verwendungszweck
- Angabe Akten-/Geschäftszeichen
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
- Anschrift der Behörde
- Angabe Verwendungszweck
- Angabe Akten-/Geschäftszeichen
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen
- § 14 Gewerbeordnung
- § 14 Gewerbeordnung
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen
- 2 - 3 Wochen
- 2 - 3 Wochen
Kosten
Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen
- einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
- erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
- zuzüglich Porto bei Versand
Zahlungsart
- bar / EC
- bei Versand auf Rechnung
- es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
- auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden
- einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
- erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
- zuzüglich Porto bei Versand
Zahlungsart
- bar / EC
- bei Versand auf Rechnung
- es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
- auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft