Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen

    Allgemein

    •  auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
    •  Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
    •  Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet

    Allgemein

    •  auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
    •  Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
    •  Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2016 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen

    •  Kopie Personalausweis oder Reisepass
    •  wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
      • Anschrift der Behörde
      • Angabe Verwendungszweck
      • Angabe Akten-/Geschäftszeichen
    •  Kopie Personalausweis oder Reisepass
    •  wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
      • Anschrift der Behörde
      • Angabe Verwendungszweck
      • Angabe Akten-/Geschäftszeichen

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen

    • § 14 Gewerbeordnung
    • § 14 Gewerbeordnung

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen

    • 2 - 3 Wochen
    • 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Trier: Gewerberegisterauskunft beantragen

    •  einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
    • erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
    •  zuzüglich Porto bei Versand

    Zahlungsart

    •  bar / EC
    • bei Versand auf Rechnung
    •  es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
    •  auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden
    •  einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
    • erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
    •  zuzüglich Porto bei Versand

    Zahlungsart

    •  bar / EC
    • bei Versand auf Rechnung
    •  es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
    •  auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeverzeichnis, Gewerbekartei, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)