• Bickenbach (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Gewerberegisterauszug Übermittlung

Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

Beschreibung

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 2-Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales

Adresse

Hausanschrift

Rathausstr. 1

56281 Emmelshausen

Kontakt

E-Mail: rathaus@vg-hm.de

Telefon Festnetz: 06747 121-0

Fax: 06747 121-159

Internet

Version

Technisch erstellt am 04.03.2015

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

  • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- ggf. Widerspruch

- verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

-    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
-    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
-    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

Fristen

keine

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

Version

Technisch erstellt am 07.04.2009

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerbeauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauskunft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020